des Geopark-Trägervereins Braunschweiger Land - Ostfalen e. V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist gemäß § 6, Abs. 1 der Satzung verfasst und selbst nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die in § 3 festgelegte Höhe der Beiträge der Klassen 02 - 04. Die derzeitige Beitragshöhe der ordentlichen Mitglieder ergibt sich aus der Übernahme der Rechtsverpflichtungen, die im Geopark-Vertrag mit dem Freilicht- und Erlebnismuseums Ostfalen e.V. geregelt und von den Organen der kommunalen Vertragspartner beschlossenen wurden.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 5. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Klasse Beitrags- Mitgliedsform jährliche Beitragshöhe
01 Ordentliche Mitglieder
Landkreis Helmstedt 50.000 €
Landkreis Wolfenbüttel 60.000 €
Stadt Wolfsburg 30.000 €
Stadt Braunschweig 10.000 €
Landkreis Peine 5.000 €
Freilicht- und Erlebnismuseum Ostfalen e.V. frei
Stadt Königslutter frei
weitere Landkreise und kreisfreie Städte wird verhandelt
Gemeinden und Städte >/= 1.000 €
02 Fördermitglieder
Firmen, Vereine, Verbände, Gemeinden >/= 200 €
Privatpersonen 30 €
Ehepaare und Familien 40 €
ermäßigt* 20 €
*Azubis, Studenten (18 bis 27 Jahre), Rentner / Pensionäre
03 Kooperative Mitglieder frei
04 Ehrenmitglieder frei
Impressum
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